Der von der Bundesregierung zur Novellierung des EEG vorgelegte Kabinettsentwurf aus dem Osterpaket sieht die Streichung der sog. Kleinen Wasserkraft mit Anlagen bis zu einer Leistung von 500 kWp aus der Förderung des EEG vor. Das würde die Finanzierung der weiteren 15 Anlagen auch aus unserem Projekt akut gefährden.
Die CDU-Fraktionen im Bund und den Ländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern unterstützen unsere Forderung zum Erhalt der Kleinen Wasserkraft auch im EEG 2023.
Wir konnten am 27.6.2022 den Abgeordneten der CDU, MdB Dr. Marlon Bröhr, MdL Gerd Schreiner und MdL Tobias Vogt vor Ort vor der laufenden Strom-Boje das Problem darstellen.
Die Abgeordneten wissen um die Bedeutung auch der Kleinen Wasserkraft zum Erhalt und Ausbau der Erneuerbaren Energien, gerade in der aktuell sehr schwierigen Phase der Energiesicherheit. Sie unterstützen den Erhalt der Kleinen Wasserkraft und haben auch bereits einen entsprechenden Antrag zum EEG im Bundestag eingebracht.
In ihrer Pressemitteilung zu dem sehr informativen Treffen weisen sie nochmals auf die Bedeutung der Kleinen Wasserkraft hin.
(c) Bröhr
Die CDU-Abgeordneten Marlon Bröhr (4. v. l.), Tobias Vogt (6. v. l.) und Gerd Schreiner (7. v. l.) informierten sich bei Vertretern des Unternehmens MittelrheinStrom über die Möglichkeiten der Wasserkraft am Mittelrhein, wo das Unternehmen mit einer frei in der Strömung liegenden Flussturbine (im Bildhintergrund) Strom aus Wasserkraft erzeugt. Eine mögliche Gesetzesänderung könnte das Aus für weitere 15 geplante Anlagen bedeuten. Das will die CDU verhindern und die Chancen der Wasserkraft nutzen.