Das Bundeswirtschaftsministerium hat im März 2022 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vorgelegt. Im Wesentlichen geht es um die turnusmäßige Weiterentwicklung des EEG. Gem. dem Referentenentwurf verankert das EEG 2023 das Ziel, dass die inländische Stromerzeugung bereits im Jahr 2035 nahezu treibhausgasneutral sein, also nahezu vollständig durch erneuerbare Energien erfolgen soll
Die Novellierung steht auch unter dem Druck aus dem Krieg in der Ukraine, von Energieimporten unabhängiger zu werden.
Das EEG hat für unser Projekt der kleinen Wasserkraft zentrale Bedeutung, da es die Einspeisung des erzeugten Stromes und seine Vergütung regelt.
Der Referentenentwurf sieht bei der Wasserkraft jetzt erweiterte Zugangsvoraussetzungen vor, die aber unsere Anlage im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung bereits alle erfüllt (Durchgängigkeit, Schutz der Fischpopulation).
Im Umfeld der Wasserkraftnutzung bestehen jedoch Regelungen im EEG, die die kleine Wasserkraft mit Strömungsturbinen im Gegensatz zu anderen Anlagen deutlich belasten. Wir haben deshalb zu dem Referentenentwurf termingerecht eine entsprechende Stellungnahme abgegeben und regen eine Änderung zur Entlastung der kleinen Wasserkraft mit Strömungsturbinen an. Die MRS ist im Lobbyregister des Bundestages eingetragen und damit berechtigt, auch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abzugeben.
Die eingehenden Stellungnahmen führen zu einem Regierungsentwurf mit dem Ziel, die novellierte Fassung des EEG zum Anfang 2023 in Kraft zu setzen.