Förderung für die Kleine Wasserkraft bleibt im EEG 2023 erhalten

Mit großer Erleichterung haben wir die Abstimmung im Bundestag zum EEG 2023 verfolgt. Der Bundesrat hat am 7.7.2022 der Neufassung des EEG 2023 auf der Basis des Koalitionsentwurfes (Osterpaket) einschl. der Änderungsanträge des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zugestimmt.  Der Ausschuss hatte am 5.7.2022 u.a. eine Änderung zu § 40 der Entwurfsfassung beschlossen, die die im Entwurf noch vorgesehene Herausnahme der Förderung der Kleinen Wasserkraft bis 500 kWp wieder rückgängig machte.

 

Förderung der Kleinen Wasserkraft im EEG 2023 bleibt erhalten

Der Bundestag hat in seiner Beratung des EEG 2023 am 7. Juli 2022 die noch im Osterpaket vorgesehene Streichung der Förderung für die sog. Kleine Wasserkraft mit Anlagen bis 500 kW Leistung wieder aufgehoben.

Für die Aufhebung hatten sich bereits die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wie auch die CDU Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz nachdrücklich ausgesprochen.

Der für das EEG federführende Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) hatte zuvor bereits in seiner Ausschusssitzung am 5.7.2022 sich mehrheitlich mit den Stimmen der Ampelkoalition ebenfalls für die Beibehaltung der Förderung der Kleinen Wasserkraft ausgesprochen (Beschlussempfehlung BT Drucksache 20/2580).

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie wurde vom Parlament mit den Stimmen der Fraktionen der Ampelkoalition angenommen.
Damit bleibt die Förderung der Kleinen Wasserkraft im EEG 2023 vollumfänglich erhalten.

Durch die Neufassung des § 2 EEG erhalten die Erneuerbaren Energien, damit auch die Kleine Wasserkraft jetzt zudem neu den Status die „Anlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse“. Das kann im Einzelfall sehr hilfreich sein bei der Güterabwägung gegenüber anderen Vorgaben. Unterm Strich erfährt damit auch die Kleine Wasserkraft eine klare Besserstellung gegenüber dem Stand zuvor.

Als Betreiber einer Anlage der Kleinen Wasserkraft können wir nun unser Projekt bei St. Goar wie geplant fortsetzen, das ansonsten stark gefährdet gewesen wäre.

Wir bedanken uns bei den regionalen Vertretern der CDU für die Unterstützung im Vorfeld des Gesetzesvorhabens, insbesondere MdB Dr. Marlon Bröhr, MdL Tobias Vogt und MdL Gerd Schreiner. Ebenso aber auch bei den Koalitionsfraktionen, dass sie in der parlamentarischen Verhandlung die Bedeutung der Kleinen Wasserkraft erkannt und sie im EEG 2023 jetzt doch wieder mit aufgenommen haben.

Das EEG 2023 enthält auf den 278 Entwurfsseiten des Gesetzes sowie auf den 274 Seiten des Änderungsantrages umfangreiche weitere Änderungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien.

Bingen, den 7. 7. 2022